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eine junge Ärztin lächelt freundlich

Spezialkurse (BSK)

im Rahmen des Anerkennungsverfahrens zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen

Teilnehmer*innen, die in ihrem Heimatland einen Beruf erlernt haben und in diesem Beruf in Deutschland arbeiten möchten, können an berufsbezogenen Spezialkursen teilnehmen. Dabei erreichen sie das für die Berufsausübung entsprechende Sprachniveau und bekommen zusätzlich die Möglichkeit, sich über die Zugangsvoraussetzungen für den Start ins Berufsleben zu informieren.

Spezialkurse für akademische Heilberufe:

  • C1 für ausländische Ärzte*innen (400 UE)
  • C1 für Apotheker*innen und Pharmazeuten*innen (400 UE)
  • C1 für Zahnärzte*innen (400 UE)

Abschluss: C1 Fachsprachenprüfung bei den zuständigen Kammern

Spezialkurse für nicht-akademische Heilberufe:

  • Alten- und Krankenpfleger*innen
  • weitere Gesundheitsberufe  (400 UE)

Abschluss: telc B1-B2 Pflege

 

Kosten für die Teilnahme am Berufssprachkurs können nach einer Überprüfung der Einkommensverhältnisse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übernommen werden. Teilnehmer*innen, die sich im Leistungsbezug befinden, haben in der Regel einen Anspruch auf die Fahrtkostenerstattung. Die Teilnahme an Sprachzertifikatsprüfungen ist bei regelmäßiger Teilnahme am Kurs ebenfalls kostenlos.

  • kostenlose Teilnahme (mit Kostenbefreiung)
  • 2,56 € für eine Unterrichtseinheit (ohne Kostenbefreiung) 

Hinweis: eine Teilnahme ohne Förderung (für selbtzahlende Teilnehmer*innen) ist an Spezialkursen nicht möglich.

  • abgeschlossene Ausbildung oder Studium im jeweiligen Berufsfeld im Ausland
  • gültige Teilnahmeberechtigung (ausgestellt vom Jobcenter, von der Agentur für Arbeit oder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
  • Einstufungstest bei der DAA und ein Sprachzertifikat
  • Training sprachlicher Kompetenzen im beruflichen Kontext
  • Prüfungsvorbereitung in Fachsprache Medizin/ Pflege
  • Unterstützung beim Anerkennungsverfahren gem. BQFG bei vorhandenen Berufsabschlüssen aus dem Heimatland
  • Montag-Donnerstag, 13:30-17:45 Uhr
  • oder Montag-Freitag, 13:30-16:45 Uhr
  • in Präsenz oder online
  • 30.04.2024 (Mo.- Fr., 09:00 - 12:15 Uhr, online)
  • 27.06.2024 (Mo. - Fr., 13:30 - 16:45 Uhr)

Information und Beratung

Deutsche Angestellten-Akademie
DAA Stuttgart

Hackstr. 77 (Erdgeschoss, Büro 1 und 2)
70190 Stuttgart

Telefonische Sprechzeiten/ Terminvereinbarung

  • Montag, Mittwoch und Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!