Spezialkurse (BSK)
im Rahmen des Anerkennungsverfahrens zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen
Teilnehmer*innen, die in ihrem Heimatland einen Beruf erlernt haben und in diesem Beruf in Deutschland arbeiten möchten, können an berufsbezogenen Spezialkursen teilnehmen. Dabei erreichen sie das für die Berufsausübung entsprechende Sprachniveau und bekommen zusätzlich die Möglichkeit, sich über die Zugangsvoraussetzungen für den Start ins Berufsleben zu informieren.
Spezialkurse für akademische Heilberufe:
- C1 für ausländische Ärzte*innen (400 UE)
- C1 für Apotheker*innen und Pharmazeuten*innen (400 UE)
- C1 für Zahnärzte*innen (400 UE)
Abschluss: C1 Fachsprachenprüfung bei den zuständigen Kammern
Spezialkurse für nicht-akademische Heilberufe:
- Alten- und Krankenpfleger*innen
- weitere Gesundheitsfachberufe (400 UE)
Abschluss: DTB B2