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Berufsbezogene Förderung in Lesen und Schreiben

bei der Deutschen Angestellten-Akademie Stuttgart

Sie haben an einem Integrationskurs inklusive Wiederholung teilgenommen und können sich mündlich auf Deutsch verständigen, aber Ihre Lese- und Schreib-kompetenzen sowohl für die Arbeitswelt als auch für die Anschlussangebote (z. B. A2-Kurse nach DeuFöv) sind unzureichend? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Ziel

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre schriftsprachlichen Kompetenzen Ihren mündlichen Sprachkompetenzen anzugleichen und so auf den nächsten Berufssprachkurs oder die Integration in eine Beschäftigung vorzubereiten.

Infoblatt Berufsbezogene Förderung in Lesen und Schreiben | DAA Stuttgart
  • bei Interessent*innen mit Migrationshintergrund muss der Anspruch auf einen Integrationskurs komplett ausgeschöpft sein
  • unzureichende Kompetenzen in Lesen und Schreiben werden durch ein Zertifikat oder eine Einstufung nachgewiesen
  • Erstellung eines Aktivierungsplans im Rahmen eines Beratungsgesprächs zu Beginn der Maßnahme

Wir bereiten Sie auf die Arbeitswelt vor – mit beruflichem Praxisbezug, z. B.:

  • korrekte Anwendung des Sprachsystems und der Norm
  • Sicherstellen/ Verschriftlichen von internen Prozessen in Wochenberichten, Protokollen etc.
  • Lesen, Verstehen und Weiterleiten von Informationen im beruflichem Kontext
  • schriftliche Korrespondenz und Erstellung von Bewerbungsunterlagen
  • Planen des Arbeitsalltags
  • Sie lernen in einer kleinen Gruppe
  • Sie werden individuell von uns in Ihren Lerninhalten und -zielen unterstützt
  • laufender Einstieg ist möglich
  • Office 365-Zugang steht Ihnen zur Verfügung

Die Kosten der Teilnahme können über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernommen werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre*n zuständigen Ansprechpartner*in.

  • Juni 2023
  • Gesamtdauer des Kurses ca. 3 Monate
  • der Unterricht (310 UE) findet mit max. 8 Teilnehmer*innen statt
  • Montag bis Freitag, 09:00 Uhr bis 13:15 Uhr

Die entstandenen Unkosten können im Rahmen der Maßnahmebewilligung seitens Ihres Leistungsträgers (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter) als günstigste Fahrkartenvariante vom Wohn- zum Schulungsort erstattet werden.