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Spezialmodule Heilberufe

Berufssprachkurse (BSK)

Berufsbezogene Spezialkurse für Heilberufe

Teilnehmer*innen, die in ihrem Heimatland bereits einen Beruf erlernt haben und in diesem Beruf in Deutschland arbeiten möchten, können an berufsbezogenen Spezialkursen teilnehmen. Dabei erreichen sie das für die Berufsausübung entsprechendes Sprachniveau und bekommen zusätzlich die Möglichkeit, sich über die Zugangsvoraussetzungen zu informieren.

Deutschkurse für akademische Heilberufe im Rahmen des Anerkennungsverfahrens:

  • C1 für ausländische Ärzte*innen (400 UE)
  • C1 für Apotheker*innen und Pharmazeuten*innen (400 UE)
  • C1 für Zahnärzte*innen (400 UE)

Abschluss: C1 Fachsprachenprüfung bei den zuständigen Kammern

Deutschkurse für nicht-akademische Heilberufe im Rahmen des Anerkennungsverfahrens:

  • Alten- und Krankenpfleger*innen
  • sowie weitere Gesundheitsberufe im nicht-akademischen Bereich (400 UE)

Abschluss: telc B1-B2 Pflege

 

Kosten für die Teilnahme am Berufssprachkurs können nach einer Überprüfung der Einkommensverhältnisse in vollem Umfang oder anteilig zu 50% vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übernommen werden. Teilnehmer*innen, die sich im Leistungsbezug befinden, haben in der Regel einen Anspruch auf die Fahrtkostenerstattung. Die Teilnahme an Sprachzertifikatsprüfungen ist bei regelmäßiger Teilnahme am Kurs ebenfalls kostenfrei.

  • kostenlose Teilnahme mit Kostenbefreiung
  • 2,42 € für eine Unterrichtseinheit bei 50% Förderung ohne Kostenbefreiung 

Hinweis: eine Teilnahme ohne Förderung (für selbtzahlende Teilnehmer*innen) ist an Spezialkursen nicht möglich.

  • abgeschlossene Ausbildung oder Studium im jeweiligen Berufsfeld im Ausland
  • gültige Teilnahmeberechtigung (ausgestellt vom Jobcenter, von der Agentur für Arbeit oder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
  • Einstufungstest bei der DAA und ein Sprachzertifikat
  • Training sprachlicher Kompetenzen im beruflichen Kontext
  • Prüfungsvorbereitung in Fachsprache Medizin/ Pflege
  • Unterstützung beim Anerkennungsverfahren gem. BQFG bei vorhandenen Berufsabschlüssen aus dem Heimatland
  • Montag-Donnerstag, 13:15-17:30 Uhr
  • in Präsenz oder online
  • 20.03.2023: Mo - Do, 13:30-17:45 Uhr (Ärzt*innen)
  • 29.03.2023: Mo - Do, 13:30-17:45 Uhr (Zahnärzt*innen)
  • 29.03.2023: Mo - Do, 13:30-17:45 Uhr (Apotheker*innen)
  • 12.06.2023: Mo - Do, 13:30-17:45 Uhr (Ärzt*innen)
Standort Hackstraße

Information und Beratung

Deutsche Angestellten-Akademie
DAA Stuttgart

Hackstr. 77 (Erdgeschoss, Büro 1 und 2)
70190 Stuttgart

Telefonische Sprechzeiten/ Terminvereinbarung

  • Montag-Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
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  • Freitag: geschlossen

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